Das schnelle Geld mit unsachgemäßen Polsterarbeiten Innung will gemeinsam mit dem ZVR Transparenz und Bewusstsein für deutsche Handwerksqualität schaffen
Unseriöse Polsterbetriebe versprechen top Qualität und satte Rabatte. Was auf den ersten Blick nach einem verlockenden Angebot aussieht, entpuppt sich schnell als Schwindel und überteuerte Arbeit. Das Ergebnis sind enttäuschte Kunden und verpfuschte Möbelstück. Durch Polsteranzeigen mit Lock-Angeboten und hohen Rabatten, die in Tageszeitungen beiliegen, sollen neue Kunden angeworben werden. Die Raumausstatter- und Maßschneider-Innung Bonn·Rhein-Sieg will diesem schädlichen Vorgehen gemeinsam mit dem Zentralverband Raum und Ausstattung (ZVR) entgegentreten.
Mit vermeintlich günstigen Preisen und Rabatten locken unseriöse Polsterbetriebe, die sich als „Handwerker“ ausgeben und stets nach demselben Prinzip verfahren. Auf die Firmengründung folgt die Schaltung von großflächigen Anzeigen oder die Beilage von Flyern in regionalen Tageszeitungen. Diese sehen bundesweit fast immer gleich aus. Es werden Polsterarbeiten mit sehr großen Rabatten angeboten und beworben. Ein Indiz für einen unseriösen Anbieter ist oftmals die irreführende Werbung mit fehlendem Datum für den genauen Aktionszeitraum und fehlender Firmenadresse. So können die Flyer massenhaft produziert und eingesetzt werden. Die scheinbaren Schnäppchen entpuppen sich schnell als schlecht verarbeitet und deutlich teurer als erhofft. Hier hat der Kunde an der vermeintlich falschen Stelle gespart, denn eine seriöse Möbelneupolsterung vom Raumausstatter oder Sattler ist meist billiger als die Lock-Angebote der „Polsterer“. Sowohl der Raumausstatter als auch der Sattler lernt das Polstern während der dreijährigen Ausbildung und ist ihr qualifizierter Ansprechpartner rund um Fragen des Polsterns und Neubeziehens von Möbelstücken.
Neben den Angeboten in der Tageszeitung tauchen die unseriösen Polsteranbieter auch direkt im Haushalt der Interessierten zur Beratung auf. Bestimmtes und drängendes Auftreten gegenüber der Kundschaft zeichnen deren „Verkaufsstrategie“ aus. Nur so können vermeintlich großzügige Rabatte auf überhöhte Stoffpreise oder Arbeitskosten an den Mann gebracht werden. Gegen eine Anzahlung von 30 bis 50 % werden die zu restaurierenden Möbel mitgenommen. Zuerst wird versucht, die so akquirierten Polsteraufträge bei ortsansässigen Raumausstatter- oder Sattlerbetrieben fertigen zu lassen. Findet sich kein lokaler Betrieb, werden die Möbel ins Ausland transportiert und überarbeitet. Die dort erbrachte Handwerksleistung erfüllt häufig nicht die erwartete Qualität und das Ergebnis entspricht nicht dem Kundenwunsch, wenn das Möbelstück überhaupt zurückgeliefert wird.
Weitere Kennzeichen für unseriöse Betriebe sind die schnellen Inhaberwechsel, überwiegend mit gleichem Nachnamen oder die komplette Auflösung des Geschäftssitzes nach kurzer Zeit. So ziehen die zweifelhaften Geschäftsleute nach einigen Monaten weiter und gründen andernorts eine neue Firma mit leicht abgeändertem Namen. Ein Mittel, um den kriminellen Machenschaften im Polstereibereich entgegenzuwirken, ist die Wiedereinführung des Meisters im Raumausstatter- und Sattler-Handwerk. Im Raumausstatter-Handwerk wurde der Meister bereits vor 2 Jahren wiedereingeführt. Um ein eigenes Geschäft eröffnen zu können, muss daher jeder Raumausstatter zuvor den Meisterbrief erlangen. So hat die „Rückvermeisterung“ des Raumausstatterhandwerks gezeigt, dass der Meister in Deutschland als Gütesiegel für hochwertige Qualität zu bewerten ist. Nur so können die Ziele der unseriösen Polsterer, schneller Umsatz bei fragwürdiger Qualität, vereitelt werden. Anderenfalls bleiben am Ende weiterhin geprellte Auftraggeber und regionale Handwerksbetriebe, deren Rechnungen nicht bezahlt werden, zurück.
Ralf Schmitz, Obermeister der Raumausstatter- und Maßschneider-Innung Bonn·Rhein-Sieg,bedauert diese Entwicklung zutiefst: „Wir Raumausstatter und Sattler verlieren so nicht nur unsere Kunden, sondern auch das Vertrauen und Ansehen des gesamten Handwerks. Gemeinsam mit dem Zentralverband wollen wir als Innung gegen diese üble Masche vorgehen“. Um Verbraucherinnen und Verbraucher vor den Lock-Angeboten der „Polsterer“ zu schützen, hat der ZVR eine Initiative gestartet. Wird ein vermeintlich unseriöser Anbieter entdeckt und der Innung oder dem ZVR gemeldet, beginnt die Überprüfung. Ist der gemeldete Betrieb in der Handwerksrolle der Handwerkskammer eingetragen? Denn diese Eintragung gilt als Voraussetzung zur Ausführung von Polsterarbeiten. Wenn keine solche Eintragung in die Handwerksrolle vorliegt, kann eine Abmahnung mit Unterlassungserklärung durch die Wettbewerbszentrale erfolgen. Auf diesem Wege konnten bereits mehr als 20 unseriöse Anbieter der Wettbewerbszentrale gemeldet werden. Diese Zahl mag auf den ersten Blick gering wirken, ist jedoch ein Schritt in die richtige Richtung. Denn es ist gar nicht so einfach, die benötigten Informationen für eine Abmahnung zusammenzutragen.
Um ein Möbelstück fachgerecht und qualitativ hochwertig aufzupolstern, ist eine Ausbildung als Raumausstatter oder Sattler Voraussetzung. Hier lernen die Azubis das Handwerk von der Pike auf kennen. Während der dreijährigen Ausbildung werden bei den Raumausstattern die Berufsschwerpunkte Dekoration und Sonnenschutz, Boden, Wand und Decke sowie Polstern durchlaufen. Bei den Sattlern gibt es drei Fachrichtungen, die sich in den Fahrzeugsattler, Feintäschner oder Reitsportsattler aufteilen. In allen drei Fachrichtungen spielt auch das Polstern eine große Rolle in der Ausbildung.
Wie erkenne ich seriöse Anbieter?
Um nicht auf die Masche der unseriösen Polstereibetriebe hereinzufallen, sollten Verbraucherinnen und Verbraucher folgende Punkte bei der Auswahl Ihres Handwerksbetriebs beachten.
Wie lange ist der Betrieb schon am Markt? Wie bereits beschrieben, wechseln die Namen und Standorte von unseriösen Betreibern sehr oft, wohingegen regionalbekannte und etablierte Handwerksbetriebe seit längerem am Markt bestehen. Ein weiterer Faktor ist die Garantie und Gewährleistung, die Sie bei einem seriösen Betrieb erhalten. „Unseriösen Anbietern erst gar nicht auf den Leim zu gehen, lässt sich als Kundin oder Kunde am besten umgehen, indem man sich direkt an die Fachbetriebe wendet, oder bei Angeboten überprüft, ob diese von einem seriösen Betrieb stammen“, betont Obermeister Schmitz, und verdeutlicht, auf was es bei der Wahl des Handwerksbetriebs ankommt. „Die Mitgliedschaft in der Innung ist ein gutes Zeichen für geprüfte und bewährte Handwerksqualität. Wenn Sie sich unsicher sind, ob ein Handwerksbetrieb seriös ist, erkundigen Sie sich nach dessen Mitgliedschaft in der Innung. Sollte der Betrieb Ihnen hierzu keine Auskunft geben, können Sie sich direkt bei der Geschäftsstelle der Innung erkundigen“, erläutert Schmitz. Auch das R-Logo oder S-Logo sind Zeichen für geprüfte Raumausstatter- und Sattlerqualität. Finden Sie ein solches Zeichen an der Ladentür, können Sie von einem seriösen Betrieb ausgehen. Denn nur Innungsfachbetriebe dürfen die beiden Logos führen. Neben der geprüften Innungsmitgliedschaft ist natürlich der Meisterbrief ein Zeichen für Qualität im Handwerk. Lassen Sie sich diesen vom Betrieb zeigen, wenn Sie unsicher sind.
Es wird deutlich, dass bei anstehenden Polsterarbeiten ein Profi aus dem Raumausstatter- oder Sattler-Handwerk engagiert werden sollte und Kunden sich nicht von vermeintlichen
Lockangeboten täuschen lassen sollten. Setzen Sie auf handwerkliche Qualität aus Ihrer Region. Denn unseriöse Anbieter, die durch Deutschland ziehen und die Unwissenheit der Kunden ausnutzen, um ihnen ein vermeintliches Schnäppchen zu verkaufen, sind nur auf hohe Gewinnmargen aus. Die Raumausstatter- und Maßschneider-Innung Bonn·Rhein-Siegvertritt an dieser Stelle nicht nur die Interessen seiner Mitgliedsbetriebe, sondern auch die der Verbraucherinnen und Verbraucher. Ziel ist es, das Bewusstsein für erstklassige deutsche Handarbeit im regionalen Handwerk zu schaffen und die zu entlarven, die den Wunsch nach einem Schnäppchen zur überteuerten Katastrophe werden lassen.